Mein Honorar bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei kann in bestimmten Fällen auch eine Individualvereinbarung über die Vergütung abgeschlossen werden.

 

 

Wenn Sie nur über ein geringeres Einkommen verfügen, zum Beispiel als Empfänger von Arbeitslosengeld II, dann besteht in einzelnen Fällen ein Anspruch auf Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe. Das heißt, dass Sie in diesen Fällen finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen können.

ANDREAS KREMER

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